Willkommen zum Antrag auf Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für
pädagogische Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten!

       
Bitte beachten Sie:
Für die Landesförderung gelten die Förderkriterien des Ministeriums für Bildung vom 01.07.2017. Anträge sind bis spätestens
01.09. eines Jahres für das erste Halbjahr des folgenden Kalenderjahres und bis spätestens 01.03. eines Jahres für das zweite
Halbjahr des laufenden Kalenderjahres zu stellen.
Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Hinweis zur Abwicklung:
Es ist jeweils ein Antragsvordruck pro Maßnahme einzureichen.
Nachdem der Antrag in allen Teilen ausgefüllt ist, wird er durch den
Button "Speichern/Senden" automatisch in der Fortbildungsdatenbank
gespeichert.

Danach muss er einmal ausgedruckt und unterschrieben per Post an das
LSJV gesandt werden.
Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Eingang des ausgedruckten
unterschriebenen Antrages im LSJV.




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