Gerichtliche Verfahren spielen eine Rolle im Kontext der Pflegekinderhilfe. In Situationen, in denen über Sorgerechtsentzüge, Umgangsregelungen, Rückführungsanträge, Verbleibensanordnungen oder Vormundschaften entschieden wird, tragen Fachkräfte der Pflegekinderdienste eine besondere Verantwortung: Sie sollen das Familiengericht mit fachlich fundierten, kindeswohlorientierten Einschätzungen unterstützen und dadurch zum Schutz und zur stabilen Entwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen beitragen. Diese Aufgabe erfordert nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch pädagogisches Wissen und eine professionelle Haltung in hochbelasteten Konstellationen.
Beim Fachtag gibt eine Familienrichterin in ihrem Vortrag Einblick in die rechtlichen Grundlagen und verdeutlicht, was eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gericht ausmacht. Auch Fragen zur Beteiligung der Jugendämter an Verfahren oder zum Einsatz familienpsychologischer Gutachten werden praxisnah behandelt.
Darüber hinaus möchten wir Fachkräften pädagogische und psychologische Handlungsoptionen für die Praxis vermitteln, die dabei helfen, das Kind in schwierigen Verfahren konsequent im Mittelpunkt zu halten. Auch die Rolle und Beteiligung von Pflegeeltern in den jeweiligen Verfahren wird thematisiert.
Zu der Veranstaltung wird gesondert eingeladen.
Termin: 17.-18. März 2026
Ort: Tagungszentrum Erbacher Hof, 55116 Mainz
Kooperationspartner: Referat 33.1 der Abt. Landesjugendamt im LSJV